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   BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93   

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BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93 (https://dejure.org/1994,7982)
BAG, Entscheidung vom 08.06.1994 - 10 AZR 453/93 (https://dejure.org/1994,7982)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 10 AZR 453/93 (https://dejure.org/1994,7982)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 186/93

    Sozialplan und Interessenausgleich

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93
    Weiter hat das Landesarbeitsgericht festzustellen, ob ein Interessenausgleich, ggf. im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Sozialplan, vereinbart worden ist (vgl. BAG Urteile vom 20. April 1994 - 10 AZR 186/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen, und - 10 AZR 548/93 - n.v.), oder ob das Protokoll der Betriebsratssitzung vom 22. Dezember 1990 den Anforderungen an einen schriftlichen Interessenausgleich entspricht.

    Entscheidend ist, ob die Einigung der Betriebspartner über das Ob und Wie einer geplanten Betriebsänderung oder eines Teils derselben schriftlich festgehalten ist und in dieser Urkunde mit ausreichender Deutlichkeit sichtbar wird (BAG Urteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 186/93 -).

  • BVerfG, 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen bei den Postlaufzeiten

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (BVerfGE 53, 25, 29 = AP Nr. 74 zu § 233 ZPO; BVerfGE 62, 216, 221 = NJW 1983, 560; BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1992 - 1 BvR 1294/91 - EzA § 233 ZPO Nr. 14; BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 5 AZR 397/92 - n.v.).

    Von Verfassungs wegen ist es erforderlich, alle Fälle, in denen sich der Bürger den Diensten der Deutschen Bundespost anvertraut, gleichzubehandeln (BVerfGE 54, 80, 84 [BVerfG 15.04.1980 - 2 BvR 461/79]; BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1992, aaO).

  • BAG, 27.01.1993 - 5 AZR 397/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Poststreik

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (BVerfGE 53, 25, 29 = AP Nr. 74 zu § 233 ZPO; BVerfGE 62, 216, 221 = NJW 1983, 560; BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1992 - 1 BvR 1294/91 - EzA § 233 ZPO Nr. 14; BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 5 AZR 397/92 - n.v.).

    Die Ursache für die Verzögerung des Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist liegt somit im Bereich der Organisation der Post, für die ihrerseits streikbedingt Bearbeitungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt vorliegen (BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 5 AZR 397/92 - n.v.).

  • BAG, 29.07.1992 - 2 AZB 21/92

    Schriftverkehr - Postlaufzeit - Verschulden - Verzögerung

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93
    Gibt eine Prozeßpartei ein Schriftstück so rechtzeitig zur Post, daß es nach den üblichen Postlaufzeiten innerhalb der Frist zum Gericht gelangen müßte, so ist es von der Partei nicht zu vertreten, wenn die Verzögerung auf Umstände im Bereich der Organisation der Post oder auf Streikmaßnahmen zurückzuführen ist (BAG Beschluß vom 29. Juli 1992 - 2 AZB 21/92 - EzA § 233 ZPO Nr. 15).

    Dies gilt auch im Falle eines Poststreiks (BAG Beschluß vom 29. Juli 1992, aaO; BVerwG Beschluß vom 11. August 1992 - 8 B 66/92 - n.v.).

  • BAG, 13.06.1989 - 1 AZR 819/87

    Konkurs des Arbeitgebers: Nachteilsausgleichsforderung - spätere Geltendmachung -

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93
    Ferner wird das Landesarbeitsgericht zu klären haben, ob die Klägerin Leistungen aus dem Sozialplan erhalten hat; insoweit stellt sich die Frage, ob die Abfindung aus dem Sozialplan, dessen nachträgliche Vereinbarung den Anspruch auf einen Nachteilsausgleich nicht beseitigt, auf eine etwaige Nachteilsausgleichsforderung anzurechnen ist (BAG Urteil vom 13. Juni 1989, BAGE 62, 88 = AP Nr. 19 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.10.1987 - 1 ABR 9/86

    Überprüfung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93
    Inhalt des nach § 112 BetrVG geforderten Interessenausgleichs ist die Regelung der Frage, ob überhaupt, ggf. wann und in welcher Weise die vom Arbeitgeber geplante Betriebsänderung durchgeführt werden soll (BAG Beschluß vom 27. Oktober 1987, BAGE 56, 270 = AP Nr. 41 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 28. September 1988, BAGE 59, 359 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 23/87] = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 23/87

    Einigungsstellenbeschluß über Sozialplan

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93
    Inhalt des nach § 112 BetrVG geforderten Interessenausgleichs ist die Regelung der Frage, ob überhaupt, ggf. wann und in welcher Weise die vom Arbeitgeber geplante Betriebsänderung durchgeführt werden soll (BAG Beschluß vom 27. Oktober 1987, BAGE 56, 270 = AP Nr. 41 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 28. September 1988, BAGE 59, 359 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 23/87] = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 548/93

    Altersübergangsgeld eines Arbeitsamtes (TV-AÜG)

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93
    Weiter hat das Landesarbeitsgericht festzustellen, ob ein Interessenausgleich, ggf. im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Sozialplan, vereinbart worden ist (vgl. BAG Urteile vom 20. April 1994 - 10 AZR 186/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen, und - 10 AZR 548/93 - n.v.), oder ob das Protokoll der Betriebsratssitzung vom 22. Dezember 1990 den Anforderungen an einen schriftlichen Interessenausgleich entspricht.
  • BAG, 28.10.1992 - 10 ABR 75/91

    Rechte eines nach/bei Stillegung eines Betriebes gewählten Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93
    Dabei wird das Landesarbeitsgericht zu prüfen haben, ob der Betriebsrat bei der Beklagten zu einem Zeitpunkt gewählt worden ist, als die Beklagte noch nicht zu den die Massenentlassung bedingenden Umstrukturierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen entschlossen war und mit derartigen Personalmaßnahmen begonnen hatte (BAG Beschluß vom 28. Oktober 1992 - 10 ABR 75/91 - AP Nr. 63 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 20. April 1982, BAGE 38, 284 = AP Nr. 15 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (BVerfGE 53, 25, 29 = AP Nr. 74 zu § 233 ZPO; BVerfGE 62, 216, 221 = NJW 1983, 560; BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1992 - 1 BvR 1294/91 - EzA § 233 ZPO Nr. 14; BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 5 AZR 397/92 - n.v.).
  • BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80

    Betriebsrat - Sozialplan

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93

    Wiedereinsetzung bei Poststreik

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von

  • BGH, 25.01.1993 - II ZB 18/92

    Fristversäumnis bei Poststreik

  • BAG, 04.02.1994 - 8 AZB 16/93

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung

  • BGH, 16.06.1992 - X ZB 6/92

    Zurückweisung des nichtbegründeten Antrages auf Verlängerung der

  • BAG, 24.08.1979 - GS 1/78

    Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist nach ihrem Ablauf - Eingang des

  • BVerwG, 11.08.1992 - 8 B 66.92

    Zivildienstausnahmen - Einberufung

  • BAG, 30.11.1955 - 1 AZB 23/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden des

  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93

    Wiedereinsetzung bei Poststreik

    In dem Parallelverfahren 10 AZR 453/93 steht ein Nachteilsausgleich der Ehefrau des Klägers im Streit.
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 102/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost in diesem Fall bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden des Bürgers gewertet werden (BAG EzA § 233 ZPO Nr. 15; BAG AP Nr. 31 zu § 233 ZPO 1977; BAG, Urteil vom 27. Januar 1993 - 5 AZR 397/92 -, unveröffentlicht; Urteil vom 8. Juni 1994 - 10 AZR 453/93 -, unveröffentlicht).
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